Ihre Möglichkeiten auf einen Blick
Hier erfahren Sie welche Betreuungsmöglichkeiten es für Ihr Kind gibt – und wie ich Sie dabei unterstützen kann.
Was ist Kindertagespflege?
In der Kindertagespflege wird Ihr Kind von mir, einer qualifizierten Tagesmutter betreut,
liebevoll, individuell und in einer kleinen Gruppe.
Die Betreuung findet in meinem sicheren, kindgerechten Haushalt statt.
Die Kindertagespflege ist eine anerkannte Betreuungsform und wird über das Jugendamt organisiert und finanziert.
Das bedeutet: die Kosten werden über -und mit dem Jugendamt abgerechnet.
Wann beginnt die Betreuung?
Die Betreuung beginnt mit der Eingewöhnung – ein sehr wichtiger Schritt, damit sich Ihr Kind sicher und geborgen fühlt.
Den genauen Starttermin spreche ich mit Ihnen gemeinsam ab.
Wichtig für Sie zu wissen:
- Der erste Tag der Eingewöhnung gilt als Beginn der Betreuung.
- Ab diesem Tag zahlen Sie den entsprechenden Kostenbeitrag.
Habe ich Anspruch auf einen Betreuungsplatz?
Ja – viele Eltern haben einen rechtlichen Anspruch auf Kindertagespflege.
Das ist im Gesetz geregelt: § 24 SGB VIII.
Wenn Ihr Kind zwischen 1 und 3 Jahren alt ist:
- Sie haben einen Rechtsanspruch auf 25 Stunden Betreuung pro Woche.
- Sie brauchen mehr Stunden? Oder Ihr Kind ist jünger oder älter?
Dann müssen Sie das begründet nachweisen – zum Beispiel durch Ihren Arbeitsvertrag oder eine Ausbildungsbescheinigung.
Wenn Ihr Kind unter 1 Jahr oder zwischen 3 und 14 Jahren alt ist:
- Auch dann ist Betreuung möglich – wenn Sie zum Beispiel arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen.
- Dafür reichen Sie bitte einen Nachweis über Ihre Tätigkeit ein.
- Ab dem 3. Geburtstag sollte Ihr Kind eine Kita besuchen.
- Wenn Ihr Kind zur Schule geht, ist die Nachmittagsbetreuung in der Schule vorrangig.
Was kostet die Betreuung?
Die monatlichen Kosten richten sich danach, wie viele Stunden pro Woche Ihr Kind betreut wird:
Betreuung pro Woche
Beitrag pro Monat
01–05 Stunden – 33 €
06–10 Stunden – 66 €
11–15 Stunden – 99 €
16–20 Stunden – 132 €
21–25 Stunden – 165 €
26–30 Stunden – 198 €
31–35 Stunden – 231 €
36–40 Stunden – 264 €
41–45 Stunden – 297 €
46–50 Stunden – 330 €
Gut zu wissen:
- Beginnt die Betreuung bis zum 15. eines Monats, zahlen Sie den vollen Monatsbeitrag.
- Beginnt die Betreuung nach dem 15., zahlen Sie nur die Hälfte des Monatsbeitrags.
Und wenn ich mir das nicht leisten kann?
Machen Sie sich keine Sorgen:
Wenn Sie den Beitrag nicht oder nur teilweise zahlen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung zu stellen.
Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Wenn Sie Fragen haben oder einen Betreuungsplatz suchen, nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf.